AGB

AGB

Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

§ 1 – Allgemeines, Geltungsbereich
1. Unsere Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.
2. Verbraucher i. S. d. Geschäftsbeziehungen sind natürliche Personen, mit denen wir in
Geschäftsbeziehungen treten, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbstständige
berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Unternehmer i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige
Personengesellschaften, mit denen wir in Geschäftsbeziehungen treten,
die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
Auftraggeber i. S. d. Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen oder
eventuelle Einkaufsbedingungen des Auftraggebers werden, selbst bei Kenntnis, nicht
Vertragsbestandteil, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich oder per E-Mail zu
.
§ 2 – Zustandekommen eines Vertrages
1. Unser Angebot ist bis zur Annahme freibleibend. Unsere Angebote erfolgen ausschließlich auf Grund
der nachstehenden Bedingungen.
2. Unsere Angaben in Angeboten, Prospekten, Abbildungen und Zeichnungen, eventuelle
Maß- und Gewichtsangaben sind Durchschnittswerte. Sie stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar,
sind vielmehr eine beschreibende Darstellung unserer Produkte. Das Gleiche gilt auch für von uns zur
Verfügung gestellte Muster und Proben. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form/Farbe
und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
3. Mit der Bestellung unseres Produktes erklärt der Auftraggeber verbindlich, den Auftrag zu erteilen. Wir
sind berechtigt, dass in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb
von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann schriftlich,
per Fax oder auf elektronischem Weg oder durch Übergabe unseres Produktes an den Besteller
erfolgen.
4. Bestellt der Auftraggeber unser Produkt auf elektronischem Weg, werden wir den Zugang der
Bestellung unverzüglich bestätigen. Diese Zugangsbestätigung stellt jedoch noch keine verbindliche
Annahme der Bestellung dar. Eine Zugangsbestätigung kann aber mit der Annahmeerklärung verbunden
werden.
5. In unserer Auftragsbestätigung und/oder unserem Bestätigungsschreiben werden wir
das bestellte Produkt und unsere eventuell weiter zu erbringende Leistung genau beschreiben und den
voraussichtlichen Fertigstellungs- bzw. Liefertermin benennen.
6. Der Vertragsabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen
Selbstbelieferung durch unseren eventuellen Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass
die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist. Der Auftraggeber wird über die Nichtverfügbarkeit der
Leistung unverzüglich unterrichtet. Eine bereits erbrachte Gegenleistung wird unverzüglich
zurückerstattet.
7. Wir weisen darauf hin, dass in dem Fall der Bestellung des Produktes auf elektronischem
Weg der Vertragstext von uns gespeichert und dem Verbraucher auf Verlangen nebst unseren AGB per
E-Mail zugesandt wird.
§ 3 – Vertraulichkeitsklausel
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die im Rahmen der Geschäftsverbindung anfallenden
Daten nicht an unbefugte Dritte weiterzugeben sowie diese vor Zugriff und Missbrauch durch nicht
berechtigte Personen sicher zu schützen und zu verwahren.

§ 4 – Preise, Zahlungsbedingungen
1. Der von uns im Angebot angegebene Preis versteht sich in Euro und ist bindend. In ihm
ist die jeweilige Mehrwertsteuer nicht enthalten, sie wird hinzugerechnet.
2. Haben wir kein Angebot abgegeben, bestellt der Auftraggeber vielmehr nach unseren
Verkaufsprospekten, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preise
in unseren Preislisten. Unsere dort aufgenommenen Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweiligen
Mehrwertsteuer.
3. Unsere Preise verstehen sich ab Werk Solnhofen zuzüglich Verpackungskosten sowie
Frachtkosten.
4. Zahlungen sind ohne jeden Abzug zu leisten. Zahlung mittels Wechsel können nur
auf Grund ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung mit uns erfolgen. Eventuell anfallende Diskont
und/oder sonstige Kosten trägt der Auftraggeber.
5. Zahlungen sind ohne Abzug binnen 10 Tagen ab Versendung der Rechnung, spätestens jedoch 10
Tage nach Erhalt der Ware an uns zu leisten. Nach Ablauf dieser Frist kommt unser Auftraggeber in
Verzug. Ein Skontoabzug ist nur zulässig, wenn er mit uns ausdrücklich schriftlich vereinbart worden ist.
Soweit unser Auftraggeber am SEPA-Lastschriftverfahren teilnimmt, erhält er von uns eine
Benachrichtigung des Bankeinzugtages am Tage der Einreichung der Lastschrift bei unserer Hausbank.
Ist unser Auftraggeber Verbraucher, hat er während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 5
Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. Ist unser Auftraggeber Unternehmer, ist
die Geldschuld mit 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns
gegenüber einem Unternehmer vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu
machen.
6. Ist unser Auftraggeber Unternehmer und ist er in Verzug, sind wir berechtigt, einen Pauschalbetrag in
Höhe von 40,00 € als Entschädigung unserer eigenen Betreibungskosten zu verlangen. Einer Mahnung
insoweit bedarf es nicht. Wenn unsere Betreibungskosten den Pauschalbetrag überschreiten, behalten
wir uns vor, die weiteren Kosten insoweit gesondert geltend zu machen.
7. Der Auftraggeber hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig
festgestellt oder durch uns anerkannt wurden. Der Auftraggeber kann ein Zurückbehaltungsrecht nur
ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 5 – Gefahrübergang
1. Ist der Auftraggeber Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der
zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der
Auslieferung an den Spediteur, Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung
bestimmte Person auf den Auftraggeber über.
2. Ist der Auftraggeber Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der
zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit
der Übergabe der Sache an den Käufer auf diesen über.
3. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Auftraggeber in Verzug der Annahme ist.
4. Soweit wir anliefern, bleibt uns die Wahl des Transportweges und -mittels vorbehalten. Der
Transportweg muss so beschaffen sein, dass wir ihn gefahrlos mit schweren LKW befahren können.
5. Ein eventueller Versand erfolgt nur mit gesondertem Auftrag durch den Auftraggeber
auf seine Kosten und Gefahr. Wünscht der Auftraggeber eine Transportversicherung,
hat er sie auf eigene Verantwortung abzuschließen. Liefern wir mit eigenem LKW unsere Ware aus, geht
die Gefahr mit der Abladung an den von unserem Auftraggeber benannten Abladeort über.
6. Im Falle einer mit uns ausdrücklich vereinbarten Frankolieferung erfolgt die Übergabe bei Ablieferung
bei unseren Kunden.

§ 6 – Gewährleistung
1. Ist der Auftraggeber Unternehmer, leisten wir für Mängel unserer Produkte zunächst
nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
2. Ist der Auftraggeber Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch
Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu erfolgen hat. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten
Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie für uns mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist und die
andere Art der Nacherfüllung ohne Nachteile für den Verbraucher bleibt. Darüber hinaus sind wir
berechtigt, die andere Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn auch diese mit unverhältnismäßigen
Kosten verbunden ist.
3. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder wird sie nach den Voraussetzungen der Ziff. 2 verweigert, kann
der Auftraggeber grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung -Minderung- oder
Rückgängigmachung des Vertrages -Rücktritt- verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit,
insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Auftraggeber jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Im
Übrigen verbleibt es bei den gesetzlichen Vorschriften.
4. Ist unser Auftraggeber Unternehmer, muss er die gelieferte Ware unverzüglich nach Ablieferung
untersuchen und uns festgestellte Mängel unverzüglich schriftlich mitteilen, spätestens jedoch binnen 7
Werktagen ab Anlieferung, anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs
ausgeschlossen. Um die Frist zu wahren, reicht die rechtzeitige Absendung. Der Unternehmer trägt die
volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den
Zeitpunkt der Feststellung und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Eine eventuelle Mängelrüge hat auf
jeden Fall vor dem Einbau oder der Verarbeitung unseres Produktes zu erfolgen. Wird der Mangel nicht
rechtzeitig gerügt, gilt unsere Lieferung als vertragsgemäß ausgeführt.
5. Ist unser Auftraggeber Verbraucher, muss er uns innerhalb einer Frist von 2 Monaten nach dem
Zeitpunkt, zu dem er den vertragswidrigen Zustand der Ware festgestellt hat, über offensichtliche Mängel
schriftlich unterrichten. Maßgebend für die Fristwahrung ist der Zugang der Unterrichtung bei uns.
Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte 2 Monate nach
Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht, wenn wir arglistig gehandelt haben. Die Beweislast für die
Mangelfeststellung trifft den Verbraucher. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende
Herstellerangaben zum Kauf der Sache bewogen, trägt er für seine Kaufentscheidung die Beweislast.
6. Wählt der Auftraggeber nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware bei
unserem Auftraggeber, soweit ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die
Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Ausgenommen davon ist der Fall, dass
wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben. Für verarbeitungs- und witterungsbedingte
Einflüsse bei einem Schaden haften wir nicht.
7. Ist der Auftraggeber Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur unsere
Produktbeschreibung als vereinbart. Unsere öffentlichen Äußerungen, Anpreisungen oder Werbungen
stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar. Die Ware umfasst die
nachfolgende Beschaffenheit, über die wir hiermit unseren Auftraggeber aufklären:
Unsere Natursteine können in Farbe, Stärke und Bearbeitung nie ganz einheitlich sein. Abweichungen in
dieser Hinsicht bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien liegen und
handelsüblich sind, auch dann, wenn die Lieferung nach vorgelegten Durchschnittsmustern erfolgt. Bei
der Stärke unseres Materials ist zu dem vorgeschriebenen Spielraum noch eine Toleranz von 10 % zu
gewähren. Unsere Bemusterungen sind unverbindlich und zeigen das allgemeine Aussehen des
Natursteins. Handmuster können niemals alle Eigenschaften und Unterschiede in Farbe, Struktur und
Gefüge des Natursteins in sich vereinigen. Bei Natursteinen können Farbunterschiede, Trübungen,
Aderungen sowie Naturfehler wie Poren, offene Stellen, Einsprengungen, Calcit-Adern, usw. auftreten,
wofür wir eine Haftung ausschließen. Wir weisen ferner darauf hin, dass bei Natursteinen sachgemäße
Kittungen, Auseinandernehmen von Teilen in losen Adern oder Stichen und deren
Wiederzusammensetzen sowie die Verstärkung durch unterlegte, solide Platten (Verdoppelung) als auch
das Anbringen von Klammern, Dübeln, Vierungen je nach Beschaffenheit und Eigenart des Natursteins
möglich sind, sie sind wesentliches Erfordernis der Bearbeitung.
Wir weisen darauf hin, dass unsere Natursteine usw. nicht frostbeständig und nicht frosttausalzbeständig
sind. Wir garantieren eine absolute Frostbeständigkeit grundsätzlich nicht, übernehmen dafür keinerlei
Haftung. Naturstein ist nur bedingt im Außenbereich verarbeitbar. Eine Haftung bei Verlegung von
Natursteinen im Außenbereich übernehmen wir generell nicht.
8. Garantien im Rechtssinne erhält der Auftraggeber von uns nicht. Eventuelle Herstellergarantien
bleiben hiervon unberührt.

§ 7 – Haftungsbeschränkungen
1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach
Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei
leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Gegenüber
Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
2. Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen betreffen jedoch nicht eventuelle Ansprüche
des Auftraggebers aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen
nicht bei Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens.
3. Ist der Auftraggeber Unternehmer gilt ferner:
Höhere Gewalt oder bei uns oder unseren Lieferanten eintretende Betriebsstörungen,
die uns ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, die bestellte Ware zum vereinbarten
Termin zu liefern, verändern die von uns genannten Termine um die Dauer der durch diese Umstände
bedingten Leistungsstörungen. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr
als einem Monat, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten, ohne dass ihm daraus
Schadensersatzansprüche zustehen. Eventuelle andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.
4. Eine Gewährleistung entfällt, wenn der Auftraggeber ohne unsere Zustimmung die gelieferte Ware
ändert oder ändern lässt und die Beseitigung des Mangels dadurch unmöglich oder erschwert wird.

§ 8 – Eigentumsvorbehalt
1. Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur
vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das
Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden
Geschäftsbeziehung vor.
2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln und sie sachgerecht
zu lagern.
3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns den Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer
Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich
mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat
uns der Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen.
4. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere
bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziffern 2. und 3. dieser Bestimmung vom
Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
5. Ist unser Auftraggeber Unternehmer, ist er berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu
verarbeiten und zu veräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des
Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir
nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Auftraggeber zur
Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns jedoch vor, die Forderung
selbst einzuziehen, sobald der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß
nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. Der Unternehmer verpflichtet sich, uns unverzüglich alle
erforderlichen Unterlagen auszuhändigen und Auskünfte zu erteilen, die zur Einziehung der Forderung
erforderlich sind.
6. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Auftraggeber erfolgt stets im Namen und Auftrag für
uns, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden
Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von
uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit
anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist oder wird.

§ 9 – Gerichtsstand, anwendbares Recht
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden
keine Anwendung.
2. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches
Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag
der Sitz unserer Gesellschaft. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in
Deutschland hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht
bekannt ist. Wir sind jedoch berechtigt, den Auftraggeber wahlweise auch an seinem Geschäftssitz zu
verklagen.

§ 10 – Hinweispflicht
Wir sind grundsätzlich nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Vorsorglich teilen wir die zuständige
Verbraucherschlichtungsstelle wie folgt mit: Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für
Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein, Telefon: 07851/7957940,
Fax: 07851/7957941, www.verbraucher-schlichter.de.

§ 11 – Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Auftraggeber einschließlich unserer
Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch
die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung
soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Regelung
möglichst nahekommt.
Stand 11.04.2022